Unsere Gartenanlage

 

Wir sind stolz auf unsere blühende Oase und danken euch allen für eure Hingabe und Bemühungen etwas Besonders aus dem wunderbaren Stück Land zu machen, dass uns die Gemeinde im Rahmen ihres Sozialplans zur Verfügung stellt.

 

Der Kleingartenverein ist offiziell unter der
Adresse Anningerstraße 9, 2351 Wiener Neudorf
gemeldet und liegt eingebettet im „Bermuda“dreieck zwischen Triester Straße, Anningerstraße und den ehemaligen ABB-Gründen, wo heute die Wohnsiedlung „Anningerpark“ liegt.

Unsere Anlage umfasst 125 kleine Oasen, die mit viel Herzblut gestaltet und mit Liebe und Fleiß gepflegt werden. Ein großes Dankeschön an alle, die Zeit, Energie und Leidenschaft investieren, um unsere Gartenanlage zu einem echten Paradies zu machen. Ihr seid es, die dafür sorgen, dass wir stolz behaupten können: Die schönsten 2 % von Wiener Neudorf gehören den Kleingärtnern!

Unsere Gärten sind so vielfältig wie ihre Pächter – jeder gestaltet seine grüne Oase nach den eigenen Wünschen. Ob Obst- und Gemüsegarten, eine Entspannungsoase mit kühlem Nass, blühende Beete oder moderne Steingärten – alles hat seinen Platz. Diese bunte Vielfalt macht unsere Anlage so besonders.

Auch freuen wir uns, wenn bei der Gestaltung an unsere tierischen Mitbewohner gedacht wird. Bienen- und schmetterlingsfreundliche Pflanzen, Vogelbruthäuschen und Tränken (bitte ohne Futter) für Meise, Spatz & Rotkehlchen oder gar ein Insekten-, Igel- oder Fledermaushotel – all das trägt zu einem lebendigen Garten bei.

Eurer Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt, lediglich das NÖ Kleingartengesetz, die Umweltverordnung und die Anlagenordnung setzen den Rahmen.

ZÄUNE  +

Die Zaunhöhe zum Weg & zu den Nachbarn. Zwischen den Nachbarn schriftliche Vereinbarung treffen. Doppelstamatten nach Möglichkeit in grün fädeln.

BEBAUUNG  +

Max. 35 m2 oder 15 % – immer vorab den Vorstand fragen und neue Gebäude bzw. auch alte die es noch nicht sind bei der Gemeinde bei Hudribusch zur Genehmigung einreichen.

BEPFLANZUNG  +

Es gibt einige Pflanzen die nicht im Garten gesetzt werden dürfen. Altbestände müssen spätestens bei der Abgabe des Gartens entfernt werden. Nicht erlaubte Pflanzen (aufgrund ihrer Wuchshöhe) sind: Laubbäume (zB Ahorn, Birke, Buche, Esche, Eiche, Erle, Ginko, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide, …), Nadelbäume (z.B. Douglasie Eibe, Fichte, Kiefer, Tanne, Mammutbaum, Zeder, Zypresse, …), Deck- und Blütensträucher (z.B. Essigbaum, Erbsenstrauch, Goldregen, Hartriegel, …)

WEGPFLEGE & RÜCKSCHNITT  +

Jeder Pächter hat den an seiner Parzelle vorbeiführenden Weg bis zur Weg Mitte unkrautfrei zu halten und für einen regelmäßigen Heckenschnitt zu sorgen.