UNSERE GÄRTEN

Unsere Gärten sind so vielfältig wie ihre Pächter – jeder gestaltet seine grüne Oase nach den eigenen Wünschen. Ob Obst- und Gemüsegarten, Entspannungsoase mit kühlem Nass, blühende Beete oder moderne Steingärten – alles hat seinen Platz. Diese bunte Vielfalt macht unsere Anlage so besonders.

Auch freuen wir uns, wenn bei der Gestaltung an unsere tierischen Mitbewohner gedacht wird. Bienen- und schmetterlingsfreundliche Pflanzen, Vogelbruthäuschen und Tränken (bitte ohne Futter) für Meise, Spatz & Rotkehlchen oder gar ein Insekten-, Igel- oder Fledermaushotel – all das trägt zu einem lebendigen Garten bei.

Eurer Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt, lediglich das NÖ Kleingartengesetz, die Umweltverordnung und die Anlagenordnung setzen den Rahmen.

Nachstehend findet ihr einige wichtige Informationen, die wir für euch zusammengetragen haben. Bitte lest euch jedoch zusätzlich unbedingt die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen sorgfältig durch oder wendet euch im Zweifel an die zuständigen Behörden. Diese Zusammenstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr, da sich gesetzliche Bestimmungen jederzeit ändern können.

Ihr Titel

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BEBAUTE FLÄCHE

 

Zur bebauten Fläche zählen sämtliche auf der Parzelle errichteten Gebäude, überdachte Terrassenflächen, Lauben sowie befestigte mit Fundament versehene Terrassen oder Pools.

Ein Fundament ist eine feste, dauerhafte Verbindung mit dem Boden die typischer Weise aus Beton oder Stein besteht und nicht ohne weiteres entfernbar ist.

BAUANZEIGE / BAUBEWILLIGUNG

 

Grundsätzliche sind sämtliche Gebäude mittels Lage- / Bauplan sowie Nachweis der Einhaltung der Bauvorschriften genehmigungspflichtig – entweder mittels einer Bauanzeige oder einer Baubewilligung.

Die Gartenhütte darf maximal 20% der Fläche des Kleingartens ausmachen und ist mit maximal 37 m² beschränkt. Lt. NÖ Kleingartengesetz ist pro Parzelle 1 Nebengebäude (angebaut oder freistehend) mit maximal 6 m² erlaubt.

BAUANZEIGE ist z.B. notwendig für
» Geräteschuppen die kleiner als 6 m² sind
» Photovoltaikanlage die auf dem Dach der Kleingartenhütte montiert wird

BAUBEWILLIGUNG ist z.B. notwendig für
» Gartenhütten oder Gartenlauben
» Geräteschuppen oder Nebengebäude die größer als 6 m² sind
» Terrassen/Pergola mit Fundament und Dach
» Pools mit Fundament die eine Fläche von 16 m² bzw. eine Tiefe von 1,5 m überschreiten
» Brunnenbohrungen sowie Installation einer/s Senkgrube / Purators / Dichtbehälters (ACHTUNG: Zusätzlich ist bei der Bezirkshaupmannschaft Mödling eine wasserrechtliche Anzeige einzubringen!)
» fix verankerte Gewächshäuser

Um Sicher zu gehen, sollten sämtliche Projekte vorab mit den Mitarbeitern des Bau-, Umwelt- & Verkehrsamts der Marktgemeinde Wiener Neudorf besprochen bzw. abgestimmt werden.

BEPFLANZUNG

 

Sämtliche Bäume dürfen eine Höhe von 5 m nicht überschreiten und müssen laufend, selbständig und auf Kosten des jeweiligen Pächters zurückgeschnitten werden.

Es gibt einige Pflanzen die im Kleingarten NICHT gesetzt werden dürfen.

Verbotene Altbestände müssen umgehend aus dem Garten – auf Kosten des jeweiligen Pächters – entfernt werden.

VERBOTEN lt. dem NÖ Naturschutzgesetz sind jedenfalls:
» Riesen-Bärenklau
» Japanische Staudenknöterich
» Drüsiges Springkraut
» Götterbaum-Arten

VERBOTEN lt. Statuten sind weiters:
» Waldbäume (zB Fichte, Tanne, Föhre, Kiefer, Ahorn, Buche, Birke, Esche)
» Kastanien- & Nussbäume
» Weiden (zB Trauerweide, Silberweide, Bruchweide)

FLÜSSIGGAS

 

Mit der Lagerung von Flüssiggas besteht die Verpflichtung, beim Garteneingang, ein HINWEISSCHILD, betreffend der Lagerung von Flüssiggas, gut sichtbar, anzubringen.

GARTENNUMMERN

 

Aus Sicherheits- & Orientierungsgründen im Falle von RETTUNGSEINSÄTZEN (Feuerwehr, Polizei, Rettung) muss jeder Garten mit der Parzellennummer beschriftet sein. Aus diesem Grund ist  dauerhaft und selbständig dafür zu sorgen, dass die Gartennummer gut sichtbar am Gartenzaun oder -tor angebrachst ist.

STROM

 

Die Marktgemeinde Wiener Neudorf genehmigt den Pächtern der Gärten die Einleitung von elektrischem Strom zu den Parzellen mit folgenden Auflagen:

» Die Verteilleitungen von den Anschlusskästen müssen entlang der hinteren Zaunfluchten gegraben werden, damit die Sommerwasserleitung unberührt bleibt
» Aus dem selben Grund dürfen auch keine Wege gequert werden.
» Es dürfen keine Freileitungen errichtet werden.
» Die Pächter beauftragen Wienstrom bzw. befugte Elektriker mit den Arbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
» Die Pächter suchen selbst eine Einigung auf freiwilliger Basis über die Leitungsführung durch die Nachbargärten.

ZÄUNE

 

Die Zaunhöhe darf 1,80 m (inklusive Sockel) nicht überschreiten.

Viele Pächter entscheiden sich bei der Neugestaltung für Doppelstabmattenzäune – im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes wird ersucht, diese möglichst in grüner Ausführung zu wählen.

WEGPFLEGE

 

Jeder Pächter hat laufend und selbständig – gemäß Pachtvertrag – dafür Sorge zu tragen, dass der an seine Parzelle grenzende Weg, bis zur Wegmitte, unkrautfrei gehalten wird.

Dies beinhaltet auch einen regelmäßigen Heckenschnitt, sodass nicht nur das Gesamtbild der Anlage in einem einwandfreien Zustand ist, sondern auch, dass überhängende Sträucher und Hecken einen ggfls. notwendigen Einsatz der Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettung) nicht behindern.

„GEBOTE“ FÜR EIN FRIEDVOLLES MITEINANDER

HÖFLICHKEIT

Begegnet euren Mitgärtnern mit dem gleichen Respekt und der Freundlichkeit, die ihr euch selbst wünscht. Ein höfliches Wort, ein Lächeln oder ein kurzer Gruß können das Miteinander in unserer Gartenanlage noch angenehmer machen.

RUHE

Genießt eure Musik, Feste oder das fröhliche Spielen eurer Kinder in vollen Zügen – aber bitte mit Rücksicht auf eure Nachbarn. Achtet darauf, die Lautstärke so zu halten, dass sich niemand gestört fühlt. Gemeinsam können wir für eine entspannte und harmonische Atmosphäre sorgen.

GARTENARBEITEN

Sägen, hacken, hämmern, klopfen und Rasenmähen sollten, wenn möglich, an Werktagen durchgeführt werden, um die Ruhe am Wochenende zu wahren. So bleibt uns allen mehr Zeit, die getane Arbeit zu genießen und uns an unseren Gärten zu erfreuen.

DÜFTE

Düngt bitte bevorzugt zu Wochenbeginn, damit an den Wochenenden der Duft von Blumen, frischem Gras oder gegrillten Leckereien die Nase verwöhnen kann. So bleibt das Wochenende entspannt und genussvoll!

AKZEPTANZ

Man muß nicht mit Jedem ein „Glaserl trinken“, aber ein respektvolles Miteinander und etwas Nachsicht machen das Vereinsleben nicht nur leichter sondern auch schöner.

GARTENBIBLIOTHEK

In unserer Gartenbibliothek findet ihr eine Sammlung nützlicher Links rund ums Gärtnern. Hier könnt ihr euch inspirieren lassen, von Experten lernen und neue Ideen für eure eigene Gartenwelt entdecken. Viel Spaß beim Stöbern!

BUND GARTEN / Umweltfreundliches Gärtnern

GARTENJOURNAL / Umfangreicher Ratgeber zu Gartenarbeit & Pflanzen

GARTENRAT / Große Pflanzendatenbank und Pflegeanleitungen

GARTEN & FREIZEIT / Outdoor-Möbel, Dekorationen & Accessoires

HAUSGARTEN / Ideen für Gartengestaltung, Terrassen & Teiche

KRAUT & RÜBEN / Bio-Gärtnern, Selbstversorgung & naturnahes Gärtnern

MDR GARTEN / Tipps für Hobbygärtner aus der TV-Sendung

MEIN SCHÖNER GARTEN / Pflanzen, Pflege & Gestaltung

NATURGARTEN / Insektenfreundliche Gärten & naturnahe Gestaltung

MEINE ERNTE / Nachhaltiges & ökologisches Gärtnern, Permakulturtipps

PLANTURA / Nachhaltige Gartentipps & biologische Düngemittel

SELBST.DE / DIY Projekte & Bauanleitungen